Das deutsche Waffenrecht gehört zu den strengsten in Europa – und das aus gutem Grund. Der Gesetzgeber legt besonderen Wert auf die sichere Verwahrung von Schusswaffen und Munition, um den Missbrauch und unbefugten Zugriff effektiv zu verhindern. Neben dem Erwerb, Besitz und der Nutzung von Waffen regelt das Waffengesetz (WaffG)auch detailliert die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung, sowohl im privaten als auch im Vereinsbereich.
Insbesondere für legale Waffenbesitzer – ob Jäger, Sportschützen oder Sammler – stellt sich die Frage: Welcher Waffenschrank entspricht den gesetzlichen Vorgaben? Dieser Beitrag liefert eine umfassende Übersicht über die aktuellen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Widerstandsgrade von Waffenschränken nach DIN EN 1143-1, und zeigt auf, welche Sicherheitsstufe für welche Waffenart notwendig ist. Ein eigener Abschnitt widmet sich der speziellen Aufbewahrungspflicht bei Luftdruckwaffen, die zwar frei ab 18 Jahren erhältlich sind, aber dennoch nicht ohne Sicherung gelagert werden dürfen.
Rechtliche Grundlage: § 36 Waffengesetz (WaffG)
Die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sind im § 36 des Waffengesetzes sowie in der zugehörigen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt. Dort wird festgelegt:
- Wie Waffen und Munition getrennt oder gemeinsam aufbewahrt werden dürfen
- Welche Sicherheitsanforderungen an Behältnisse gelten
- Wer Zugang zu den Waffen haben darf
- Welche Pflichten bei Transport und kurzfristiger Lagerung bestehen
Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten gelten nicht als Bagatelldelikte, sondern können mit Bußgeldern, Waffenentzug oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Sicherheitsstufen nach DIN EN 1143-1
Was bedeutet die Norm EN 1143-1?
Die DIN EN 1143-1 ist eine europaweit gültige Norm für Wertschutzschränke. Sie klassifiziert Tresore und Waffenschränke anhand ihres Widerstandsgrades gegen Einbruchversuche. Für Waffenbesitzer sind insbesondere die Stufen Widerstandsgrad 0 und I von Bedeutung, da nur diese für die Lagerung erlaubnispflichtiger Schusswaffen zugelassen sind.
Widerstandsgrad | Bezeichnung | Zulassung für Schusswaffen | Besonderheiten |
Kein Grad / B-Schrank | Altbestand vor 2017 | Bestandsschutz, keine Neuzulassung | Nur erlaubt, wenn vor dem 6. Juli 2017 erworben |
Grad 0 (EN 1143-1) | Sicherheitsstufe 0 | Ja | Mindestanforderung für neue Schränke |
Grad I (EN 1143-1) | Sicherheitsstufe I | Ja | Höherer Einbruchschutz, auch für mehr Waffen |
Waffenschränke und ihre Nutzung je nach Waffenart
In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht darüber, welcher Waffenschranktyp für welche Waffenart und Munitionsmenge zulässig ist:
Waffenart | Erforderlicher Waffenschrank | Munition | Zusätzliche Anforderungen |
Kurzwaffen (z. B. Pistole, Revolver) | Mind. Widerstandsgrad 0 (EN 1143-1) | Getrennt oder gemeinsam (je nach Stufe) | Getrennte Lagerung empfohlen bei Grad 0 |
Langwaffen (z. B. Jagdgewehr) | Mind. Widerstandsgrad 0 (EN 1143-1) | Kann im selben Schrank gelagert werden | Bei mehr als 10 Waffen wird Grad I empfohlen |
Munition allein | Abschließbarer Behälter (Metallschrank ausreichend) | – | Getrennt von Waffe, außer in Grad-I-Schrank |
Altbestände (B-Schränke) | Nur bei Besitz vor dem 6. Juli 2017 | Eingeschränkt | Kein Neukauf oder Übernahme durch andere Personen erlaubt |
Aufbewahrung von Luftdruckwaffen: Eine oft unterschätzte Pflicht
Luftdruckwaffen und das „F im Fünfeck“
Luftgewehre und Luftpistolen, die eine maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule nicht überschreiten und mit dem gesetzlich vorgeschriebenen „F im Fünfeck“ gekennzeichnet sind, gelten in Deutschland als freie Waffen. Sie dürfen von Personen ab 18 Jahren ohne waffenrechtliche Erlaubnis erworben werden.
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht trotz Freigabe
Trotz dieser Freigabe schreibt das Waffengesetz auch für Luftdruckwaffen eine sichere und unzugängliche Aufbewahrung vor. Zwar ist für Luftdruckwaffen kein Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I gesetzlich vorgeschrieben, jedoch gilt gemäß § 36 WaffG, dass kein unbefugter Zugriff möglich sein darf – insbesondere durch Minderjährige.
Empfohlen wird deshalb die Verwahrung in einem:
- abschließbaren Metallschrank,
- Waffenkoffer mit Zahlenschloss oder
- kleinen Waffenschrank mit mechanischer Sicherung.
Zudem sollte die Munition (Diabolos, CO₂-Kapseln etc.) getrennt gelagert werden, um jede potenzielle Gefährdung auszuschließen.
Aufbewahrung Luftdruckwaffen | Erforderlich | Empfohlen |
Offene Lagerung | Nicht zulässig | – |
Abschließbare Behältnisse | Pflicht gemäß § 36 WaffG | z. B. Metallschrank, Waffenkoffer |
Waffenschrank nach EN 1143-1 | Nicht gesetzlich gefordert | Für Haushalte mit Kindern jedoch empfehlenswert |
Getrennte Munition | Dringend empfohlen | Erhöht Sicherheit zusätzlich |
Transport und kurzfristige Lagerung
Auch beim Transport, etwa zu Wettkämpfen oder Trainingseinheiten, gelten strenge Regeln:
- Waffen müssen nicht schussbereit, also entladen und getrennt von der Munition, transportiert werden.
- Der Transport muss in einem verschlossenen Behältnis
- Beim kurzfristigen Abstellen (z. B. im Auto) darf keine Gelegenheit für den Zugriff durch Unbefugte bestehen. Längeres Lagern im Fahrzeug ist nicht zulässig.
Kontrolle und Nachweispflichten
Waffenbehörden haben das Recht, die Aufbewahrung im privaten Haushalt unangekündigt zu kontrollieren. Waffenbesitzer müssen daher in der Lage sein, auf Verlangen:
- den Waffenschrank vorzuzeigen,
- Rechnungen oder Zertifikate zur Sicherheitsstufe vorzulegen,
- Zugriffsberechtigte namentlich zu benennen.
Eine unsachgemäße Lagerung kann zu Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis, Geldbußen bis 10.000 €, oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Fazit: Sicherheit beginnt mit dem richtigen Waffenschrank
Die sichere und gesetzeskonforme Aufbewahrung von Schusswaffen ist kein organisatorisches Detail, sondern ein zentraler Bestandteil des verantwortungsvollen Waffenbesitzes. Das deutsche Waffenrecht stellt dabei klare Anforderungen an die Sicherheitsklasse des Waffenschranks, die Zugänglichkeit, die Trennung von Munition und Waffe sowie die Verantwortung des Besitzers.
Auch bei Luftdruckwaffen – trotz ihrer geringeren Einstufung – besteht eine klare Pflicht zur sicheren Verwahrung, insbesondere im familiären Umfeld mit Kindern. Ein geeigneter Waffenschrank schützt nicht nur vor Unfällen, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen. Wer Waffen oder Munition besitzt, muss sich der Verantwortung bewusst sein, die damit einhergeht – und diese beginnt mit einem zertifizierten, geprüften und richtig verwendeten Aufbewahrungssystem.